Mehrwertsteuererhöhung bei “Im Haus Verzehr”
Sehr geehrte Kunden,
die Umsatzsteuer auf Speisen, die „Im Haus“ verzehrt werden, wurde im Zuge der Corona-Pandemie von 19% auf 7% gesenkt. Wie der Presse zu entnehmen ist, läuft diese befristete Anpassung zum Jahresende aus. Wodurch Speisen die „Im Haus“ verzehrt werden, ab dem 1. Januar 2024 wieder mit 19% besteuert werden. Dies betrifft bei uns alle Backwaren, die im Haus an einem Tisch/Stehtisch verzehrt werden. Nicht die „Außer Haus Backwaren“!
Wir möchten Ihnen mitteilen, dass wir ab dem 1. Januar 2024 eine Änderung in unserer Preisstruktur vornehmen. Zu diesem Schritt haben wir uns entschieden, da wir bisher nicht in der Lage waren, die gestiegenen Rohstoff- und Energiekosten vollständig zu kompensieren und eine weitere Kostenbelastung nicht hinnehmen können. Deshalb werden auch wir die erhöhte Mehrwertsteuer bei “im Haus Verzehr” weitergeben.
Um Ihnen weiterhin qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen bieten zu können, werden wir zukünftig zwei Preise anbieten: einen Preis für den “im Haus Verzehr” und einen Preis für den “Außer Haus Verzehr”. Dies ermöglicht es uns, die erhöhte Mehrwertsteuer angemessen zu berücksichtigen.
Wir möchten betonen, dass wir diese Entscheidung nicht leichtfertig getroffen haben. Wir sind uns bewusst, dass Preisänderungen immer eine gewisse Herausforderung darstellen. Dennoch sind wir davon überzeugt, dass dies der beste Weg ist, um unsere Qualität und unseren Service aufrechtzuerhalten.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und freuen uns darauf, Sie weiterhin in unserem Haus begrüßen zu dürfen.
Ihre Bäckerei Reuther